Wenn ein mit dem Winterdienst Beauftragter seiner Pflicht an einem Termin aufgrund faktischer Unmöglichkeit der Leistung (hier: Schneechaos mit Notstandsstufe 4) nicht nachkommen kann, rechtfertigt dies nicht die Kündigung des Winterdienstvertrages.
mehrDie Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen gem. § 35a EStG gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers.
mehrEin Mieter einer Ferienwohnung, welche er am Anreisetag früher bezog, kann nur dann wirksam den Mietvertrag kündigen, wenn er zuvor eine gültige Frist zur Reinigung gesetzt hat.
mehrAnnulliert die Fluggesellschaft einen Flug, kann der Passagier auch dann die Erstattung des Flugpreises in Geld verlangen, wenn er den Flugpreis mittels eines Gutscheins beglichen hat, den das Luftfahrtunternehmen anlässlich der früheren Annullierung eines vom Passagier vollständig bezahlten Flugs ausgestellt hatte.
mehrAn der Verfassungsmäßigkeit des EU-Energiekrisenbeitrags (sog. Übergewinnsteuer) bestehen nach Auffassung des Finanzgerichts Köln ernstliche Zweifel.
mehrBonusleistungen der Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten gelten steuerlich als Beitragsrückerstattung, wenn sie einen bestimmten Betrag übersteigen.
mehrDie Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen hängt maßgeblich von der Zweckbestimmung eines Wirtschaftsguts ab, wobei u. a. objektive Merkmale (z. B. Art und Dauer der betrieblichen Verwendung) entscheidend sind.
mehrEin Vermieter kann gegenüber einem Mieter einer Wohngemeinschaft kein Hausverbot aussprechen.
mehrEin vermietetes Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die „Wohnraumoffensive“ (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau) steuerlich gefördert.
mehrDer gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn das Gepäck des Pauschalreisenden beim Hinflug zu spät ausgeliefert wird und deshalb während einer elftägigen Arktiskreuzfahrt nicht zur Verfügung steht.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Mario Pieczonka Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Letzte Änderung: 24.01.2025 © Mario Pieczonka -Steuerberater- 2025
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