Ein zur Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung führender Verstoß gegen den in § 656d BGB geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns (sog. Halbteilungsgrundsatz) liegt vor, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und der Käufer zur Zahlung des vollen Honorars an den Makler verpflichtet wird.
mehrBei einem Crowdfunding-Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel muss ein Kleinanleger deutlich darüber belehrt werden, dass das Totalausfallrisiko auf Grund des qualifizierten Nachrangs wesentlich erhöht ist.
mehrNicht beratene Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31.07.2025 beim Wohnsitzfinanzamt einreichen. Lassen sie sich hingegen steuerlich beraten, verlängert sich die Abgabefrist auf den 30.04.2026.
mehrDer Bundesgerichtshof befasste sich mit dem Anspruch auf immaterielle Entschädigung nach der Datenschutz-Grundverordnung.
mehrDer Bundesgerichtshof hat über die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den in § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehenen Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage entschieden.
mehrDie Steuertermine des Monats April 2025 auf einen Blick.
mehrDer Bundesfinanzhof hat zur Frage Stellung genommen, in welchem Umfang aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden erwächst.
mehrStipendien können beim Empfänger nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein.
mehrDer für eine (Video-)Kamera Verantwortliche muss nachweisen, dass die Verarbeitung der Videoaufnahmen den Grundsätzen der EU-Datenschutz-Grundverordnung entspricht.
mehrDer Eingang einer E-Mail führt auch dann zum Zugang ihres Inhalts, wenn ein automatisierter Hinweis auf die Stilllegung der E-Mail-Adresse des Inhabers als Antwort ergeht.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Mario Pieczonka Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mauerstraße 66
10117 Berlin
Letzte Änderung: 20.03.2025 © Mario Pieczonka -Steuerberater- 2025
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