Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 28.06.2024 (Az. IV D 2 – S-0316a / 19 / 10011 :009) die ausgesetzte Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems aufgehoben. Nach § 146a Abs. 4 AO besteht eine Anzeigepflicht für Steuerpflichtige über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems (insbesondere ordnungsgemäße Kassensysteme).
Mit dem aktuellen Schreiben wird bestimmt, dass für Aufzeichnungssysteme, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, innerhalb eines Monats nach Anschaffung die erforderlichen Angaben mitzuteilen sind. Für vor dem 01.07.2025 angeschaffte Systeme, also alle bestehenden Systeme, ist die Meldung bis 31.07.2025 vorzunehmen. Auch die Außerbetriebnahme ist mitzuteilen! Bevor ab 01.07.2025 das alte System außer Betrieb genommen wird, muss zuvor die Mitteilung über die Neuanschaffung des Nachfolgesystems erfolgen.
Dem zuständigen Finanzamt sind über das dafür vorgesehene Programm ELSTER elektronisch folgende Angaben zu machen:
Name des Steuerpflichtigen, Steuernummer des Steuerpflichtigen, Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems, Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme, Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems, Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems und Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte in einer Mitteilung zu übermitteln sind. Geleaste oder gemietete Systeme sind ebenfalls mitzuteilen. Ferner besteht auch für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler eine Mitteilungspflicht.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Mario Pieczonka Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mauerstraße 66
10117 Berlin
QR-Code
Sie können die Kontaktdaten speichern und die Webseite mit Ihrem Smartphone aufrufen, indem Sie den QR-Code scannen
Letzte Änderung: 27.09.2024 © Mario Pieczonka -Steuerberater- 2024
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.