Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 eingeleitet. Danach wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent angehoben.
mehrEin als arbeitsuchend gemeldetes Kind, das keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht und lediglich seiner allgemeinen Meldepflicht nicht nachkommt, begeht keine Pflichtverletzung, die zum Wegfall des Kindergeldes führt.
mehrWenn eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden ist, hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags.
mehrEine Bank muss einer Kundin den Betrag nicht ersetzen, den diese auf eine fingierte Aufforderung im Online-Banking an einen unbekannten Betrüger überwiesen hat, wenn eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt.
mehrDas Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über betriebsbedingte Kündigungen entschieden, die die Fluggesellschaft Easyjet in Folge einer Reduzierung der am Flughafen BER stationierten Flugzeuge ausgesprochen hat.
mehrDas Finanzamt kann zu Recht einen Antrag auf Überlassung einer Kopie sämtlicher den Antragsteller betreffenden Steuerakten ablehnen. Der Anspruch auf Auskunft aus Art. 15 DSGVO gewährt keine Akteneinsicht und auch keinen Anspruch auf Überlassung einer Kopie der Verwaltungsakte.
mehrTrinkgeld kann sich bei der Berechnung des ALG II auf die Leistungshöhe grundsätzlich nur dann mindernd auswirken, wenn es 10 % des Regelbedarfs übersteigt.
mehrUngleichbehandlungen, die mit der Anwendung der mit dem Alterseinkünftegesetz geschaffenen Übergangsregelungen verbunden sind, sind angesichts der Komplexität der zu regelnden Materie und der außerordentlich hohen Zahl der betroffenen Steuerpflichtigen grundsätzlich solange hinzunehmen, als keine der Vergleichsgruppen einer unzulässigen doppelten Besteuerung unterworfen wird.
mehrDie Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätzliche Altersvorsorge steht im Wahlrecht des Steuerpflichtigen – dieses Wahlrecht kann formlos geltend gemacht werden.
mehrEin Grundstück einer Untergesellschaft ist einer Obergesellschaft grunderwerbsteuerrechtlich nur zuzurechnen, wenn die Obergesellschaft selbst es wegen eines Erwerbsvorgangs gem. § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG erworben hat.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Mario Pieczonka Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Letzte Änderung: 12.08.2022 © Mario Pieczonka -Steuerberater- 2022
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