Die Gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für ein Exoskelett nicht übernehmen, wenn die im Hilfsmittelverzeichnis genannte Indikation nicht erfüllt ist.
mehrDie Feststellung eines GdB (Grad der Behinderung) bzw. der Voraussetzungen der begehrten Merkzeichen unterliegt den Grundsätzen objektiver Beweislast des Antragstellers. Führt sein Verhalten zur Aufhebung einer angeordneten Begutachtung, geht dies zu seinen Lasten.
mehrIm Rahmen des Erschließungsermessens zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags kann u. a. von Bedeutung sein, ob sich aus der Veranlagung eine Nullfestsetzung, Nachzahlung oder Steuererstattung ergibt.
mehrGewinne von Tochterpersonengesellschaften wirken sich nicht auf die Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen bei der Mutterpersonengesellschaft aus.
mehrEine Anspruchsgrundlage für einen Mehrbedarf für Tierhaltungen ist im SGB II nicht vorgesehen, weil die Hundehaltung nicht zum vom SGB II zu gewährleistenden Existenzminimum rechnet. Es besteht daher kein Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen Berücksichtigung einer Hundehaftpflichtversicherung.
mehrEine Bestallung kann auch ohne Handschlag und Anwesenheit telefonisch wirksam sein, wenn sie im Übrigen ordnungsgemäß erfolgte und nachvollziehbare Gründe im Hinblick auf die Pandemielage für ein Abweichen vom gesetzlichen Regelfall vorlagen.
mehrEs besteht ein Kindergeldanspruch auch für wohnsitzlose Kinder in der Obhut der Mutter in einem Wohnmobil mit wechselnden Aufenthalten innerhalb der EU, wenn der Vater als Antragsteller seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
mehrDer vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags “begründet”.
mehrEin vom Finanzamt anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt.
mehrDer merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs ist in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen. Wurde der merkantile Minderwert ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, ist ein dem “Umsatzsteueranteil” entsprechender Betrag vom Minderwert abzuziehen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Mario Pieczonka Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Letzte Änderung: 27.09.2024 © Mario Pieczonka -Steuerberater- 2024
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