Der Bundesrat hat am 22.11.2024 das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 verabschiedet, welches die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags vorsieht. Dadurch soll der Gesetzesbegründung nach die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden.
Danach ergeben sich für den Veranlagungszeitraum 2024 folgende Werte:
Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
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Letzte Änderung: 27.09.2024 © Mario Pieczonka -Steuerberater- 2024
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